Abnahme

Solvency II

Vor wichtigen Weiterentwicklungen.

Das für Versicherungsunternehmen geltende Aufsichtsregime Solvency II ist mittlerweile seit knapp fünf Jahren in Kraft und steht vor wichtigen Anpassungen. Einige dieser Änderungen würden, wenn sie wie von der europäischen Versicherungsaufsicht -EIOPA vorgeschlagen umgesetzt werden, für die Versicherungsunternehmen spürbare Mehrbelastungen bei den Eigenmitteln mit sich bringen. An anderer Stelle gibt es aber auch berechtigte Hoffnung auf Erleichterungen.

Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben sehen vor, dass Regelungen von Solvency II regelmäßig in Bezug auf ihre Anwendbarkeit und Praxistauglichkeit hinterfragt werden. Im Fokus stehen dabei anzuwendende Parameter und Berechnungsmethoden bei der Standardformel, Aufsichtspraktiken sowie der Umfang und die Art von Berichtspflichten. Dieser „Supervisory Review Process“ wurde im Juni 2019 durch die EU-Kommission angestoßen. In einem ersten Schritt hat dabei die EIOPA ein umfangreiches Konsultationspapier mit 878 Seiten veröffentlich („Consultation Paper on the Opinion on the 2020 review of Solvency II“). Bis Mitte Januar 2020 konnte dieses Dokument durch die Öffentlichkeit kommentiert werden. Voraussichtlich im Juni wird die EIOPA eine finale Stellungnahme verfassen und der EU-Kommission zur Verfügung stellen. Darauf basierend startet das Gesetzgebungsverfahren.

LLP im Fokus.

Das Beratungsangebot der Deka setzt im Markt neue Maßstäbe, indem es sämtliche oben genannten Faktoren kombiniert und in einem kundenindividuellen Beratungsprozess auflöst: Ein speziell für unterschiedliche Investorenprofile und Portfoliostrukturen entwickeltes Software-Programm bildet das Herzstück der Beratungsplattform. Das Programm optimiert strategische Portfolioallokationen basierend auf umfangreichen Kapitalmarktdaten, unterschiedlichen Szenarien zur Marktentwicklung und berücksichtigt dabei explizit auch die Entwicklung der Verpflichtungen. „Bei der Prognose der Kapitalmarktentwicklung fließt die fundierte Expertise des Makro Research und des Investment Komitees der Deka mit ein“, berichtet Dr. Zanker.

Vereinfachtes Berichtswesen.

Das umfangreiche Berichtswesen soll insgesamt standardisierter, zielgerichteter und schlanker gestaltet werden. Für die Versicherer ist das eine gute Nachricht. Denn für sie ist der Erstellungsprozess des SFCR („Solvency and Financial Condition Report“) mit hohem administrativem Aufwand verbunden.

Neben Anpassungsvorschlägen zur Standardformel und zum Berichtswesen werden zudem Änderungen in den Themenbereichen Gruppenaufsicht, Proportionalitätsprinzip und Recovery-Maßnahmen empfohlen.

Bei den Vorschlägen der EIOPA handelt es sich laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) um das bislang „wichtigste Ausgangsdokument für die bisher umfassendste Überarbeitung des Regelwerks Solvency II – also der maßgeblichen Regulierungsvorschriften für die gesamte Versicherungsbranche in Europa.“ Auf die finale Fassung der EIOPA darf man also gespannt sein. Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation an den Finanzmärkten ist Fingerspitzengefühl durch die Aufsicht gefragt, um übermäßige Eigenmittelbelastungen für Versicherer auszuschließen. Die Deka kann hier mit risikomindernden Produkten und Strategien den Unternehmen helfen, positiven Einfluss auf die SCR zu nehmen.


Hinweis der Redaktion:
Kurz vor Redaktionsschluss wurde bekannt, dass EIOPA ihre Vorschläge aufgrund der Coronakrise ein halbes Jahr später, also im Dezember 2020, vorstellen wird.