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Abnahme

Kryptowertpapierregister

Unendliche Möglichkeiten für digitale Deals.

Das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) im Jahr 2021 ebnet den Weg zur Dematerialisierung des Wertpapierhandels und erschließt Investoren und Emittenten neue Möglichkeiten durch Digitalisierung von Wertpapieremissionen und -transaktionen. Zusätzlich ermöglicht die Verordnung über Kryptofondsanteile (KryptoFAV) seit Juni 2022 Anbietern von Investmentfonds, elektronische Anteilscheine an deutschen Investmentfonds als sogenannte Kryptofondsanteile zu begeben: Ihre Deals in Kryptowertpapieren und Kryptofondsanteilen können ressourcenschonend und potentiell in Echtzeit abgewickelt werden.

Warum digitale Finanzinstrumente den Wertpapierhandel revolutionieren können.

Digitale Finanzinstrumente sind ein Ergebnis konsequenter Digitalisierung der Kapitalmärkte: Während das traditionelle Wertpapiergeschäft die Erstellung und Verwaltung von physischen Urkunden erfordert, kommen Kryptowertpapiere und Kryptofondsanteile ganz ohne Papier aus. Die Emission dieser Instrumente unter Verwendung der DLT-Technologie (in diesem Fall einer Blockchain) beseitigt Schnittstellen und beschleunigt Abläufe. Die schlanken Prozesse gewährleisten Sicherheit und Stabilität der Wertpapierabwicklung.

Auf die Blockchain, fertig, los!
Wie unser Kryptowertpapierregister Sie weiterbringen kann.

Das Ziel von Emittenten wie Investoren ist es, Transaktionen möglichst schnell und frei von operationellen Risiken abzuschließen. Im Vergleich zu den Abwicklungszeiten im internationalen Wertpapiergeschäft sind die Abwicklungszeiten über die digitale Infrastruktur des Kryptowertpapierregisters drastisch reduziert und eine Lieferung ist quasi in Echtzeit möglich.

  • Dezentrale Wertpapiertransaktionen.
    Settlement Ihrer Transaktionen durch sichere, einmalige und unverfälschbare Einträge auf der Blockchain.

  • Time to Market beschleunigen.
    Sobald Sie sich mit einem Transaktionspartner verständigt haben, kann es losgehen – nutzen Sie den direkten Zugriff auf unsere Plattform.

  • Regulatorisch und technisch sicher handeln.
    Wir kümmern uns um alle administrativen Prozesse und Verträge – vom Onboarding und KYC bis zur technischen Anbindung via Standard-Schnittstelle – Sie starten direkt ins digitale Business.

  • Auch digital rundum sorglos agieren.
    Unsere Funktion als registerführende Stelle können wir durch unsere Zulassung als Kreditinstitut um die Zahlstellenfunktion ergänzen.

So funktioniert´s!
Der vereinfachte Ablauf einer Transaktion in unserem Kryptowertpapierregister.

Nach erfolgreichem Onboarding (KYC-Prozesse etc.) stellt die DekaBank als registerführende Stelle allen registrierten Emittenten, Verwahrstellen, Investoren bzw. depotführenden Stellen einen digitalen Zugang zum Kryptowertpapierregister in Form einer Web-Anwendung bzw. einer elektronischen Schnittstelle zur Verfügung. Die DekaBank verwendet dafür die von der SWIAT GmbH entwickelte Software.

Um einen Eigentumsübertrag an einem Kryptowertpapier oder Kryptofondsanteil einzuleiten, muss eine Partei die Transaktion in der Anwendung einstellen und die Gegenpartei muss diese bestätigen. Der Eigentumsübertrag wird dadurch vollzogen und die Transaktion wird unmittelbar in der Blockchain fortgeschrieben. Die Blockchain stellt die Integrität sicher; steht also für die zu jeder Zeit richtige und vollständige Darstellung der Rechtsverhältnisse. Auf der Blockchain selbst werden keine Daten zur Identität der Teilnehmer gespeichert – die Verbindung zwischen den Transaktionen und den Teilnehmern stellt die registerführende Stelle auf kryptographische Weise sicher.

Emissionsprozess einer Inhaberschuldverschreibung bzw. Ausgabe von Kryptofondsanteilen (bei Sammeleintragung).

Im Rahmen des Emissions- bzw. Ausgabeprozesses wird das digitale Finanzinstrument von der Emittentin bzw. der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) auf dem DLT-System (d.h. der Blockchain) emittiert bzw. ausgegeben. Als Inhaber des jeweiligen Finanzinstruments wird die depotführende Stelle des Investors auf dem Register eintragen. Diese agiert auf Weisung des Investors auf dem Kryptowertpapierregister.

Der Investor kann daher wie gehabt entscheiden, ob er das Finanzinstrument halten, es an einen anderen Investor verkaufen oder an den Emittent bzw. die KVG zurückgeben möchte. Die depotführende Stelle eines anderen Investors (sofern nicht dieselbe) muss dann ebenfalls Teilnehmer des Kryptowertpapierregisters sein.

Digitale Finanzinstrumente.

Die Übersicht der digitalen Finanzinstrumente auf dem Kryptowertpapierregister der DekaBank finden Sie nachfolgend. (Zugangsbeschränkte Emissionsbedingungen [Private Placements] können über das Kryptowertpapierregister von berechtigten Usern abgerufen werden.)

Wichtige Fragen rund um unser Kryptowertpapierregister.

Bei allen weiteren Fragen stehen wir Ihnen ebenfalls gerne zur Seite. Die Kontaktdaten unserer Spezialistinnen und Spezialisten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Kryptoverwahrlizenz.

Die Kryptoverwahrung gilt als Eintrittstor in globale digitale Netzwerke und bietet die Chance, den Markt der digitalen Assets aktiv zu gestalten. Seit Mitte Dezember 2024 ist die DekaBank Besitzerin einer Kryptoverwahrlizenz und kann somit umfassende Dienstleistungen rund um digitale Assets anbieten. Bereits seit 2022 fungiert die DekaBank als Kryptowertpapier-Registerführer und die von der EZB und BaFin erteilte Lizenz zur Verwahrung digitaler Assets stellt den nächsten Entwicklungsschritt dar, um institutionelle Kunden optimal zu betreuen. Die Verwahrung ist eine wesentliche Säule der definierten Digital Assets Strategie.

Die DekaBank hat von der Europäischen Zentralbank (EZB) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Kryptoverwahrlizenz nach Kreditwesengesetz (KWG) erhalten. Die Lizenz ermöglicht es der DekaBank, Kunden eine sichere Verwahrung von Digitalen Assets anzubieten. Zudem kann sie mit der Lizenz auch im erweiterten europäischen Regulierungsrahmen der Markets in Crypto Assets Regulation (MiCAR) agieren.

Nachdem die DekaBank seit Längerem die Rolle eines Kryptowertpapier-Registerführers ausüben kann, ist die Verwahrung für digitale Assets der nächste Entwicklungsschritt. Sie hat bereits verschiedenste digitale Assets emittiert und eine Plattform zur Marktreife gebracht, die Basis für die gesamte Wertschöpfungskette von Emission über Handel bis hin zur Abwicklung digitaler Vermögenswerte sein kann. Die Lizenz erlaubt es nun, das bestehende Leistungsportfolio weiterzuentwickeln.

Am 30.12.2024 tritt die EU-Verordnung MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) in Gänze in Kraft. Mit MiCAR gibt es erstmals eine ganzheitliche europäische Regulierung für Kryptowerte, die unter anderem den Schutz der Anlegerinnen und Anleger erhöhen soll. Dank der Kryptoverwahrlizenz nach KWG kann die DekaBank schon jetzt ihr Angebot für die Kryptoverwahrung auf Basis dieses langfristig geltenden Rechtsrahmens aufbauen.

Rechtliche Vorgaben.

Die DekaBank ist registerführende Stelle im Sinne des § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 8 KWG in Verbindung mit § 16 eWpG.

Die für die Registerlösung verwendete Software der SWIAT GmbH ist ein fälschungssicheres Aufzeichnungssystem gemäß § 4 Abs. 11 eWpG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 eWpG.

Auf Veranlassung des Emittenten kann der Zugang zu den Emissionsbedingungen gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 eWpG unter bestimmten Voraussetzungen beschränkt sein, dies betrifft auch den Zugang zu den Emissionsbedingungen auf der Website der registerführenden Stelle.

„Wir sind allen Emittenten und Investoren, die Ihr Wertpapiergeschäft effizient aufstellen wollen, ein zuverlässiger Partner beim Start in die digitale und dezentrale Zukunft.“

Martin Klaus Müller

Vorstand, Deka

Fünf Gründe für das Deka Kryptowertpapierregister.
Echte Mehrwerte für alle Marktteilnehmer.

Sprechen Sie mit unserem Team.
Ihr Partner für innovative Lösungen.

Wenn Sie sich als Emittent, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle, depotführende Stelle oder Investor für eine Teilnahme am DekaBank Kryptowertpapierregister interessieren, um Ihr Wertpapiergeschäft auf die Zukunft auszurichten, dann kontaktieren Sie Ihr Kompetenzteam oder unsere Expertinnen und Experten – wir stellen Ihnen gerne unsere Plattform und Ihre Möglichkeiten mit der Blockchain-Technologie vor!
Kryptowertpapierregisterfuehrung@deka.de

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