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Abnahme

Kompetenz

Wertpapiergebundene Direktzusagen attraktiv ausgestalten und Risiken reduzieren – ein Widerspruch?

Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren wichtige Schritte unternommen, um die Risikostrategie ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu optimieren. Dabei wurden traditionelle Leistungszusagen durch beitragsorientierte Leistungszusagen („boLZ“) ersetzt. Diese Veränderung ist ein wichtiger Schritt in Richtung De-Risking. Doch damit nicht genug: Auch bei den boLZ wurden initiale Festzinszusagen sukzessive durch kapitalmarktorientierte Modelle abgelöst. Das bedeutet, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeitenden nun variabel mit der Rendite einer Kapitalanlage verzinst werden. Diese dynamische Anpassung macht die betriebliche Altersvorsorge flexibler und zukunftsorientierter.

Februar 2025

Anreize für defensive Kapitalanlage.

Aus rechtlichen Erwägungen wird zusätzlich eine Mindestverzinsung gewährt, welche in der Vergangenheit häufig bei 0 % lag. Ein Teil der Kapitalanlagerisiken, das Nachschussrisiko, verbleibt bei der Beitragsgarantie weiterhin beim Arbeitgeber und verursacht dadurch einen Interessenskonflikt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Bezug auf die Kapitalanlage. Unter Berücksichtigung des für sie durch die Garantie begrenzten Verlustrisikos ist für die Arbeitnehmer eine Anlagestrategie vorteilhaft, wenn sie hohe Renditen bzw. hohe Rentenleistungen in Aussicht stellt. Die Arbeitgeber wiederum, insbesondere deren Finanzabteilungen, sind darum bemüht, die zusätzlichen Kosten der bAV gering zu halten, was mit einer risiko- und renditearmen Kapitalanlage einhergeht. Aufgrund der asymmetrischen Rendite-Risiko-Verteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird letzteren in der Regel keine direkte Einflussmöglichkeit auf die Anlagestrategie gewährt. Diese liegt zumeist in der Hand der Finanzabteilungen, was im Ergebnis dazu führt, dass die Kapitalanlage auf eine Minimierung der Nachschussrisiken ausgerichtet ist und daher geringe Ertragschancen für die Mitarbeitenden mit sich bringt. Es stellt sich deshalb die Frage, ob es Möglichkeiten zur Entschärfung dieses Interessenkonfliktes gibt.

Höhe der Mindestleistung ohne eindeutige Regelung.

Die naheliegende Möglichkeit dazu aus Sicht des Arbeitgebers liegt in der Auflösung der asymmetrischen Rendite-Risiko-Verteilung durch Verringerung der garantierten Leistungen. Eine eindeutige gesetzliche Regelung für die zulässige minimale Garantiehöhe gibt es dabei nicht. Fest steht aber: Der ursprüngliche Marktkonsens zur Annahme einer Beitragsgarantie hat sich aufgelöst, eine Garantieverzinsung von 0 % ist bei den boLZ nicht erforderlich. Auf der anderen Seite ist eine reine Beitragszusage, also das Entfallen jeglicher Garantien, nur unter großen Auflagen im sogenannten „Sozialpartnermodell“ zulässig. Für die boLZ gilt, dass das Anlagerisiko nicht mehrheitlich beim Arbeitnehmer liegen darf, sodass sich daraus eine Untergrenze in Höhe von 50 % ergibt. Aus der Perspektive des Arbeitgebers stellt sich aufgrund dieses (neuen) großen Handlungsspielraums die Frage, wie sich der Zusammenhang zwischen seinen Nachschussrisiken und der Garantiehöhe gestaltet.

Perspektive des Arbeitgebers wichtig.

Neben der Garantiehöhe bilden die Anlagerisiken den entscheidenden Einflussfaktor auf die Nachschussrisiken, sodass das Zusammenspiel zwischen Garantien und Nachschussrisiken für risikoreiche und risikoarme Kapitalanlagen getrennt betrachtet werden muss. Die folgenden Analysen zeigen diesen Zusammenhang stellvertretend mit einem Aktien-Portfolio und einem Anleihen-Portfolio auf:

Quelle: Deka Strategy Navigator, Stand: Februar 2025

Für ein Anleihen-Portfolio fallen die Nachschussrisiken auch bei 100-prozentiger Beitragsgarantie und langem Anlagehorizont minimal aus. Anders sieht es bei den Aktien aus: Hier liegen die Nachschussrisiken im Fall einer Kapitalgarantie auch bei sehr langem Anlagehorizont noch bei ca. 6 %. Erst bei einem Garantieniveau von rund 70 % liegen diese unterhalb von 1 %. Das bedeutet: Bei ca. 70 % Mindestleistung und darunter werden die Anlagerisiken nahezu vollständig auf den Arbeitnehmer übertragen, und zwar unabhängig von der Anlagestrategie. Bewegen wir uns also auf Garantieniveaus dieser Höhe, müssen wir uns bei der Ausgestaltung der Kapitalanlage auf die Perspektive des Arbeitnehmers fokussieren.

Neue Kapitalanlagemodelle erforderlich.

In der Welt mit Beitragsgarantie sind oftmals Anlagestrukturen anzutreffen, in denen die Guthaben aller Mitarbeitenden mit einer einheitlichen Anlagerendite verzinst werden. Die kurzfristigen Verlustrisiken sind daher identisch sowohl für junge Mitarbeitende mit langem Anlagehorizont als auch für ältere Mitarbeitende mit nur noch kurzer verbleibender Anlagedauer. Dies ist insofern konsequent, als dass das hohe Garantieniveau die Mitarbeitenden vor zu hohen Verlusten schützt.

Die Ausrichtung des Anlagemodells auf die Arbeitnehmerperspektive erfordert jedoch ein Umdenken in der Ausgestaltung des Kapitalanlagemodells, wenn die Verlustrisiken nicht mehr durch Garantien nach unten gedeckelt sind. Dies muss den individuellen Anlagehorizont jedes Einzelnen stärker berücksichtigen und insbesondere abbilden, dass die Anlagerisiken bei kurzer Anlagedauer reduziert werden sollten. Hierfür existieren sogenannte Lebenszyklusmodelle, bei denen eine individuelle, altersabhängige Kapitalanlagestrategie über einen regelgebundenen Umschichtungsprozess von risikoreichen Anlageklassen hin zu risikoarmen erfolgt. Lebenszyklusmodelle werden auch aktuell bereits bei Unternehmen eingesetzt, die neben dem Blick auf die eigenen Nachschussrisiken auch auf den Sicherheitsaspekt der Mitarbeitenden im Sinne möglichst hoher Planbarkeit der zukünftigen Rentenleistungen kurz vor Renteneintritt Rücksicht nehmen.

Wahlmöglichkeiten erhöhen die Planattraktivität.

Auch Lebenszyklusmodelle können so ausgerichtet werden, dass sie über den gesamten Anlagehorizont hinweg entweder mehr Rendite bei größerem Risiko oder weniger Rendite bei geringerem Risiko versprechen. Hier haben die Mitarbeitenden sehr unterschiedliche Präferenzen: Während der Sicherheitsaspekt bei vielen Anlegerinnen und Anlegern in Deutschland weiterhin eine große Rolle spielt, zeigt sich insbesondere bei jüngeren Menschen ein wachsendes Interesse an den Kapitalmärkten und Aktieninvestitionen.

Hier kommt die wertpapiergebundene Direktzusage ins Spiel: Durch das Absenken der Garantien entsteht ein entscheidender Vorteil. Wenn das Risiko der Kapitalanlagen die Nachschussrisiken des Arbeitgebers nicht mehr beeinflusst, können Unternehmen ihren Mitarbeitenden verschiedene Wahlmöglichkeiten des Rendite-Risiko-Profils anbieten, die individuell auf deren Risikoneigung abgestimmt sind. Die Mitarbeitenden können dann bei der bAV selber bestimmen, welches Risikoprofil am besten zu ihnen passt. Diese Flexibilität, die sie aus der dritten Säule der Altersvorsorge kennen, können sie nun auch in der betrieblichen Altersvorsorge genießen. Beispielhaft werden hier drei Auswahlmöglichkeiten vorgestellt:

Fazit.

Der durch die hohen Garantien entstandene Interessenkonflikt in der wertpapiergebundenen Direktzusage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann gelöst werden, wenn die Garantien abgesenkt und gleichzeitig individuell auswählbare Lebenszyklusmodelle in der Kapitalanlage eingesetzt werden. Dadurch werden die Nachschussrisiken der Arbeitgeber gesenkt, während dem hohen Sicherheitsbedürfnis vieler Mitarbeitenden weiterhin Rechnung getragen wird und die Option besteht, in stärkerem Ausmaß als bisher an der Entwicklung der Kapitalmärkte zu partizipieren mit der Möglichkeit, höhere Betriebsrenten zu beziehen.

Wir übernehmen für Sie die Ausgestaltung eines Kapitalanlagemodells, das zu Ihrer wertpapiergebundenen Direktzusage passt – sei es die Optimierung der bestehenden Kollektivanlagestrategie oder die Bestimmung verschiedener Lebenszyklusmodelle. Zudem unterstützen wir Sie bei der Kommunikation finanzieller Zusammenhänge, damit Ihre Stakeholder sich vollumfänglich informiert fühlen, mit dem Ziel, die Attraktivität Ihrer bAV zu erhöhen.

Hinweis: Diese Inhalte wurden zu Werbezwecken erstellt. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen Basisinformationsblätter, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten. Bitte lesen Sie diese, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen.

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