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Abnahme

Solvency II

„Das Veränderungspotenzial ist erheblich“

Voraussichtlich Ende Dezember 2020 – also ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant – wird die EIOPA der EU-Kommission ihre finale Stellungnahme zu Solvency II vorlegen. Die Verzögerung war notwendig, um die Auswirkungen von Covid-19 zu berücksichtigen. Patrizia Gruszczyk, Expertin für Kundenregulatorik bei Deka Institutionell, erläutert, worauf es für Versicherungsunternehmen besonders ankommt.

Dezember 2020

Am 1. Januar 2016 – also vor fast exakt fünf Jahren – trat das europäische Aufsichtsregime Solvency II vollständig in Kraft. Wie bewerten Sie insgesamt diese fünf Jahre?

Solvency II wurde seinerzeit eingeführt, um die nationalen Versicherungsvorschriften innerhalb der EU zu harmonisieren und um ein einheitliches Niveau beim Verbraucherschutz herzustellen. Ein weiterer wichtiger Punkt bestand in der Einführung eines risikobasierten Ansatzes, mit dem Ziel, dass die Kapitalanforderungen der Versicherer den Risiken, denen sie ausgesetzt sind, entsprechen. Man wusste aber von vornherein, dass sich die Kapitalanforderungen je nach Risikobereitschaft bei den Versicherungen entwickeln würden. Grundsätzlich hat die Solvency II-Richtlinie ihre Ziele erreicht. Das ließ sich gerade in der deutschen Versicherungswirtschaft während der ersten Monate der Corona-Pandemie erkennen. Hier hat Solvency II in vielerlei Hinsicht gut funktioniert.

War die Verschiebung vom Sommer auf das Jahresende sinnvoll, wenn Sie sich das aktuelle Resultat anschauen, soweit dies schon bekannt ist? Sind die Auswirkungen durch Covid-19 angemessen reflektiert?

Hintergrund dieser Verschiebung ist das sogenannte Impact Assessment, eine Auswirkungsstudie für Versicherungsunternehmen. Das Ziel dieses Impact Assessments besteht darin, Auskunft darüber zu geben, wie sich die vorgeschlagenen Änderungen auf die Solvency II-Berechnung in Bezug auf Größen wie risikofreie Zinslaufzeitstruktur, technische Rückstellungen, Eigenmittel und Kapitalanforderungen auswirken. Die Ergebnisse dieser Auswirkungsstudie fließen idealerweise in die finale Empfehlung der EIOPA an die EU-Kommission ein. Eine Berücksichtigung ist umso sinnvoller, als die Pandemie ja in der Tat ursächlich für die Verschiebung des Verfahrens um ein halbes Jahr war und im ersten Halbjahr 2020 tatsächlich sichtbare Auswirkungen auf die deutsche Versicherungsbranche hatte.

An welche Auswirkungen denken Sie da?

Es gab Corona-bedingte Verluste vor allem in der Kapitalanlage sowie hohe Belastungen vor allem bei Schadens- und Rückversicherern. Auf der anderen Seite gab es auch positive Effekte, so waren bei manchen Sachversicherern weniger Schäden zu regulieren. Aus der heutigen Sicht ist die Lage der deutschen Versicherungswirtschaft zwar nicht existenzbedrohend, sie stellt sich als stabil dar. Man hat aber schon gesehen, dass solche Extremereignisse wie die Pandemie auch negative Auswirkungen auf die Finanz- und Solvenzsituation von Versicherungen haben können. Und dies hat dann zu Recht zu der Entscheidung geführt, bei der Vorbereitung der Stellungnahme an die EU-Kommission Covid-19 zu berücksichtigen.

Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten aktuellen Vorschläge der EIOPA mit den potenziell größten Auswirkungen auf die Versicherungswirtschaft?

Die Änderungen betreffen alle drei Säulen von Solvency II. Von besonderer Bedeutung sind die Änderungen in der ersten Säule, weil diese direkte Auswirkung auf die Kapitalanforderungen der Versicherungsunternehmen haben. Bei dieser Säule geht es um eine ganze Reihe von Anpassungen.

Können Sie ein Beispiel nennen?

Ein gutes Beispiel ist die Extrapolation der risikofreien Zinskurve. Dabei geht es um die wichtigen Fragen, bis zu welchem Zeitraum man in der Standardformel einen Marktzins für sichere Kapitalanlagen ermitteln kann und ab wann man ein mathematisches Schätzmodell einsetzen muss. Es ist angedacht, diesen Zeitraum von derzeit 20 auf 30 oder sogar 50 Jahre auszuweiten. Eine solche Verschiebung würde aber dazu führen, dass die Kapitalausstattung eines Unternehmens deutlich schwankungsanfälliger wäre. Damit würden langfristige Investitionen stärker eingeschränkt.

Wie sieht es mit der Volatilitätsanpassung aus?

Dieses Instrument soll die Auswirkungen von temporären Marktverwerfungen auf die Eigenmittel abmildern, damit prozyklisches Verhalten vermieden wird. Von zentraler Bedeutung ist es, dass diese Volatilitätsanpassung die Fähigkeit der Versicherungen widerspiegelt, Renditen erzielen zu können, die über dem risikofreien Zinssatz liegen. Denn die langfristige Vorhersagbarkeit des künftigen Cashflow-Bedarfs macht es auch möglich, mit langfristigen Investitionen nachhaltig Liquiditätsprämien zu verdienen. Zahlreiche Verbände der Branche fordern daher, dass die Wirksamkeit dieser Volatilitätsanpassung erhöht werden muss. Sie soll zudem über alle Laufzeiten anwendbar sein, und es soll eine sogenannte dynamische Volatilitätsanpassung durchgeführt werden.

Gibt es noch weitere wichtige Beispiele?

Die Berücksichtigung von Negativzinsen bei der Modellierung von Zinsstrukturkurven im Standardmodell. Es wird kein weiterer Rückgang angenommen, wenn die Zinssätze bereits negativ sind. Diese Annahme trifft auf breite Kritik aus der Branche, da sie als nicht realistisch gilt. Darüber hinaus stehen viele weitere interessante Veränderungen in den Säulen 2 und 3 zur Diskussion, in Säule 3 vor allem zum Reporting.

Es gibt verschiedene Kritikpunkte an dem aktuellen Stand der EIOPA-Stellungnahme. Ein zentraler Kritikpunkt zielt darauf ab, dass die Auswirkungen des EZB-Anleihekaufprogramms nicht berücksichtigt werden und damit die Prognosen der EIOPA teilweise auf einer verzerrten Grundlage stattfinden. Was steckt dahinter?

Ohne dies in irgendeiner Weise bewerten zu wollen, ist es evident, dass Anleihen mit sehr langen Laufzeiten durch die EZB-Programme beeinflusst werden. Diese Programme ziehen die wichtige Zinsstrukturkurve auf Dauer künstlich nach unten. Aus den Branchenverbänden wird daher kritisiert, dass damit auch die grundlegenden Annahmen von Solvency II im Sinne einer marktkonsistenten Bewertung der Anlagen beeinträchtigt werden. Deswegen gibt es den Appell an EU-Kommission und EIOPA, die Auswirkungen der EZB-Programme auf Solvency II vor dem Inkrafttreten der aktualisierten Solvency II-Richtlinie zunächst einmal genauer zu analysieren. Dieser Wunsch ist aufgrund der Bedeutung dieser Programme für Solvency II nachvollziehbar.

Welches sind insgesamt aus Ihrer Sicht die herausforderndsten Vorschläge in der Stellungnahme für die deutsche Versicherungswirtschaft?

Eine zentrale Herausforderung besteht darin, dass insbesondere durch die möglichen Neuerungen in Säule 1 das Veränderungspotenzial für die Kapitalanforderungen erheblich ist. Dies gilt vor allem für deutsche Lebensversicherungen mit ihren langlaufenden Verträgen mit Zinsgarantien. Für diese Unternehmen ist diese Entwicklung durchaus kritisch. Denn die diskutierten Veränderungen haben hohe Relevanz für die Aspekte „Bewertung“ und „Risikoeinschätzung“. Besonders herausfordernd stellt sich dies für Lebensversicherungen dar. Sie haben langfristige Garantiezusagen, die vor Jahren in einem anderen Zinsumfeld geschlossen wurden. Dafür müssen sie Erträge erzielen, zugleich aber auf der Passivseite die Kapitalanforderungen entsprechend anpassen. Je nachdem, wie die Regeländerungen am Ende ausfallen, werden langfristige Investitionen für Versicherungen erschwert oder zum Teil auch unmöglich gemacht. Sollte zum Beispiel die Wirksamkeit der Volatilitätsanpassungen eingeschränkt werden, besteht das Problem, dass langlaufende Investitionen, die zwar illiquide sind, dafür aber eine Illiquiditätsprämie bieten, nur noch geringfügig getätigt werden können. Die Herausforderung kann für diese Unternehmen also darin bestehen, dass sie ihre Kapitalanlage an die neuen Regeln anpassen müssen, dazu aber nicht in der Lage sind, weil der Markt das gar nicht hergibt. Es wird dann also sehr schwer, die für die langfristigen Zinsgarantien notwendigen Renditen überhaupt noch zu erwirtschaften, weil die dafür einsetzbaren Instrumente sehr stark eingeschränkt sind.

Gibt es auch Vorschläge, die Chancen bieten?

Es gibt durchaus Aspekte in den Überlegungen der EIOPA, denen die Branche positiv gegenübersteht. Dies gilt insbesondere für die geplanten Anpassungen der Säule 3 zu den Transparenz- und Reporting-Anforderungen. Eine ganze Reihe bislang noch vorgeschriebener Berichte soll entweder ganz wegfallen oder zumindest vereinfacht werden. Das prominenteste Beispiel ist der SFCR (Solvency and Financial Condition Report). In diesem Bericht soll es künftig eine Passage geben, in der für den Versicherungsnehmer in leicht verständlicher Sprache Auskunft über die Solvenzsituation des Versicherungsunternehmens gegeben wird. Allerdings kann die Implementierung solcher Vereinfachungen auf Seiten des Versicherers sowie von Datenzulieferern, wie zum Beispiel Asset-Managern, erst einmal sogar zu Mehraufwand führen.

Im Gesamtprozess geht es nun mit dem Gesetzgebungsverfahren weiter, nachdem die EU-Kommission die Stellungnahme vorliegen hat. Bis wann rechnen Sie mit dem Abschluss dieses Verfahrens?

Ursprünglich sollte der finale Richtlinienentwurf der EU-Kommission Anfang 2021 vorliegen. Ich rechne jetzt eher Ende 2021 damit, so dass das Gesetzgebungsverfahren um die Jahreswende 2021/22 starten kann.

Wie kann die Deka Versicherungsunternehmen im Rahmen von Solvency II und darüber hinaus unterstützen?

Die Deka hat ein sehr umfassendes Dienstleistungsangebot für institutionelle Kunden. Sowohl im Asset Management als auch im Asset Servicing haben wir eine Vielzahl von Experten, die sich ausführlich mit VAG-Themen und deren praktischer Anwendung beschäftigen. Diese Expertise steht institutionellen Kunden im Rahmen der jeweiligen Geschäftsbeziehung zur Verfügung. Dabei erfolgt je nach Bedarf eine Beschäftigung mit speziellen Fragestellungen und Lösungsansätzen.

Patrizia Gruszczyk

Expertin für Kundenregulatorik, Deka Institutionell.