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Kompetenz

Effizient in die Transformation investieren mit neuem Green Bond ETF der Deka.

Green Bonds gewinnen immer mehr an Popularität. Investoren und Emittenten nutzen diese Anlageklasse, um Umweltthemen, wie die Eindämmung des Klimawandels, in ihre Investments und Finanzierungen zu integrieren. Mit einem neuen ETF, der ausschließlich von Unternehmen emittierte Green Bonds enthält, macht die Deka dieses Segment für institutionelle Investoren noch einfacher investierbar.

August 2023

Die Deka erweitert ihre Produktpalette um einen zusätzlichen nachhaltig ausgerichteten ETF. „Die nachhaltigkeitsorientierte Geldanlage entwickelt sich kontinuierlich weiter, und so auch unsere Produktpalette“, freut sich Georg Kayser, Leiter ETF Institutionell bei der Deka. „Wir sehen, dass der Markt das Thema Impact Investing immer mehr nachfragt. Der Green-Bonds-Markt wächst stark, daher ist nun der richtige Zeitpunkt, um diesen Markt mit unserem neuen ETF noch leichter für Investoren zugänglich zu machen.“

Damit bietet die Deka ihren Kundinnen und Kunden ein weiteres Produkt an, mit dem sie sich an der Finanzierung der grünen Transformation beteiligen können. Für das Wertpapierhaus der Sparkassen ist dies nur folgerichtig: „Das Konzept der Sparkassen als öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die nicht in erster Linie die Gewinnmaximierung verfolgen, sondern mit ihren Finanzierungen auch einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, ist grundlegend von nachhaltigen Zielen geprägt“, erklärt Kayser. „Da liegt es auf der Hand, dass wir insbesondere in Sachen Nachhaltigkeit mit der Zeit gehen sollten und dazu innovative Produkte auf den Markt bringen.“

Dass es bisher noch kein passives Produkt der Deka für Green Bonds gab, erklärt Georg Kayser wie folgt: „In der Vergangenheit war es sehr schwierig, einen ETF auf Green Bonds aufzulegen, da es sich vor allem um einen Primärmarkt mit wenigen Emittenten und kleinen Emissionen handelte. Für einen ETF sind jedoch eine gewisse Marktreife sowie ein funktionierender, liquider Sekundärmarkt mit großen Emissionen und vielen Emittenten unabdingbar“. In den vergangenen zehn Jahren hat der Markt für Green Bonds ein starkes Wachstum erfahren, sodass das Gesamtvolumen des Marktes mittlerweile mehr als zwei Billionen US-Dollar beträgt. „Die Voraussetzungen für einen ETF in diesem spannenden Anlagesegment sind damit nun erfüllt,“ fasst Kayser zusammen. Zudem dürfte das Volumen auch in Zukunft wachsen, da die Erreichung der angestrebten Klimaziele ein enormes Investitionsvolumen erfordert; allein für Deutschland wird dieses bis 2030 auf rund 600 Mrd. Euro geschätzt.

Green Bonds gut geeignet für Artikel 9-Produkte.

Eine Herausforderung bleibt vorerst jedoch noch die Beantwortung der Frage, welche Anleihen auch wirklich Green Bonds sind. Die weithin anerkannte Definition lautet: Green Bonds sind Anleihen, bei denen sich die Emittenten verpflichten, die erhaltenen Mittel vollständig für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen einzusetzen. Hierbei sind die Verwendung der Erlöse, der Auswahlprozess für die Projekte sowie das Reporting wichtige Kriterien für die Beurteilung. „Grundsätzlich kann jede Anleihe von einem Emittenten als „grün“ bezeichnet werden – daher ist es sehr wichtig, bei der Validierung der Anleihen auch auf Daten unabhängiger Instanzen wie beispielsweise die der Climate Bond Initiative (CBI) zurückzugreifen, betont ETF-Experte Kayser.

„Die CBI-Datenbank ist äußerst wertvoll, da es bisher keine verpflichtende regulatorische Definition von Green Bonds gibt. Durch diese unabhängige Klassifizierung ist die Umsetzung eines Green-Bond-Indexes erst möglich"

Georg Kayser

Leiter ETF Institutionell, Deka.

Ist die Mittelverwendung der Green Bonds erst einmal geprüft, und sichergestellt, dass das Kapital für Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt wird, ist es für diese Investments sehr unkompliziert, einen positiven Impact nachzuweisen. Entsprechend kann der neue Deka ETF als Produkt im Sinne des Artikel 9 der Offenlegungsverordnung (OV) klassifiziert werden. Mit der OV hat die EU Transparenzpflichten für Fondsanbieter festgelegt, um die Vergleichbarkeit von Anlageprodukten wie Fonds und ETFs zu forcieren und den Investitionsfluss in nachhaltig orientierte Anlagen zu fördern. Bisher sind noch nicht viele Produkte gemäß Artikel 9 der Offenlegungsverordnung deklariert, da es laut Regulator erfordert, dass sämtliche im Fonds enthaltenen Vermögengegenstände nachhaltig ausgerichtete Investitionen im Sinne der OV sind. Die Klassifizierung von nachhaltig ausgerichteten Investitionen wiederum ist noch nicht einheitlich geregelt, wodurch sich die Produktausprägungen am Markt aktuell noch stark unterscheiden. Diesen Interpretationsspielraum zu begrenzen, gelingt nur durch die Anwendung sehr stringenter Kriterien, wie es bei Green Bonds der Fall ist. Durch die klare Definition der Mittelverwendung ist die Verfolgung von Umweltzielen gegeben.

Eine unabhängige Klassifizierung ist Grundlage des Index.

Zur Umsetzung dieser Anforderungen nutzt der neue ETF ein Indexkonzept des Anbieters IHS Markit. Kern des Konzepts ist die Green-Bond-Datenbank der CBI, aus der die Anleihen für den replizierten Index ausgewählt werden. Die CBI ist ein Zusammenschluss von Marktteilnehmern, der sich bereits seit 2010 für die Festlegung und Weiterentwicklung von Standards bei Green Bonds einsetzt. Ziel der Initiative ist es, den internationalen Anleihemarkt stärker in die Finanzierung des Klimaschutzes einzubinden. Um in die Datenbank aufgenommen zu werden, muss eine Emission eine Reihe von Anforderungen erfüllen: Sie muss vom Emittenten als nachhaltig ausgerichtet gekennzeichnet sein und die Zielsetzung muss im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens stehen. Außerdem wird geprüft, ob die Emissionserlöse vollständig in Projekte mit nachhaltigen Zielen fließen. „Die CBI-Datenbank ist äußerst wertvoll, da es bisher keine verpflichtende regulatorische Definition von Green Bonds gibt“, führt Georg Kayser aus. „Durch diese unabhängige Klassifizierung ist die Umsetzung eines Green Bond-Indexes erst möglich.“

Die in der CBI-Datenbank hinterlegten Anleihen bilden das Ausgangsuniversum für den Index, welches durch weitere Kriterien eingeschränkt wird. So stellen Ausschlusskriterien sicher, dass die Emittenten auch insgesamt keine erheblichen negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben. Der Deka iBoxx MSCI ESG EUR Corporates Green Bond UCITS ETFs investiert in Unternehmensanleihen, die in Euro denominiert sind und von Unternehmen mit Sitz in Euro-Staaten sowie Großbritannien, Norwegen, Schweden, Dänemark und der Schweiz ausgegeben werden. Die zulässige Duration liegt zwischen eineinhalb und zehn Jahren und es werden nur Anleihen mit einem Investment-Grade-Rating berücksichtigt. Darüber hinaus stellt ein Liquiditätsfilter sicher, dass der Sekundärmarkt für die Anleihen hinreichend liquide ist. So muss das Emissionsvolumen jeder einzelnen Begebung mindestens 300 Millionen Euro betragen.

Physische Replikation und geringe Kosten.

Derzeit besteht das Portfolio des ETFs aus 90 Anleihen mit einer durchschnittlichen Duration von etwa fünf Jahren. Die Gewichtung erfolgt nach Marktkapitalisierung, wobei ein Unternehmen mit maximal drei Anleihen vertreten sein darf und diese in Summe nicht mehr als vier Prozent des Fondsvermögens ausmachen dürfen. Der Index wird vollständig physisch repliziert, d.h. alle enthaltenen Anleihen werden eins zu eins gekauft. Die Gesamtkostenquote (Total Expense Ratio) des ausschüttenden ETFs beträgt 0,25 Prozent.*

„Unser neuer ETF bietet einen liquiden und diversifizierten Zugang zu einem wachsenden Marktsegment. Mit diesem können institutionelle Investoren einfach und kosteneffizient in Green Bonds investieren. Damit haben sie die Möglichkeit, den Anteil nachhaltigkeitsorientierter Investitionen im Sinne der Offenlegungsverordnung in ihrem Portfolio zu erhöhen“, fasst Georg Kayser das Konzept zusammen. „Mit den niedrigen Kosten ist die Einführung des ETFs ein wichtiger Schritt, um mehr Investoren für die Finanzierung der Transformation unserer Wirtschaft zu gewinnen.“

* Diese Kostendarstellung erfüllt nicht die Anforderungen an einen aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kostenausweis, den Sie rechtzeitig vor Auftragsausführung erhalten werden. Bei Fragen zu den Kosten wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater / Ihre Kundenberaterin.
Hinweis:
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